Collège Médical
Das Collège Médical besteht aus den gewählten Vertretern der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Zusammensetzung
Das Collège Médical setzt sich aus vollwertigen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern zusammen.
Die 12 vollwertigen Mitglieder sind:
- 8 Ärzte;
- 2 Zahnärzte;
- 2 Apotheker.
Es gibt ebenso viele stellvertretende Mitglieder, die nach demselben Schlüssel auf die einzelnen Berufe verteilt werden. Bei Antritt des Mandats dürfen die Mitglieder nicht jünger als 30 und nicht älter als 72 Jahre sein. Erreicht ein Mitglied während des Mandats die Altersobergrenze, ist es berechtigt, das Mandat zu Ende zu führen.
Aufgaben
Das Collège Médical hat folgende Aufgaben:
- die Ehre sowie die Grundsätze der Würde, der Redlichkeit, des Feingefühls und der Kompetenz, die für den Berufsstand des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers gelten sollen, zu wahren und zu verteidigen;
- die Einhaltung der berufsethischen Regeln für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zu gewährleisten;
- alle Fragen im Zusammenhang mit der Heilkunst und der Gesundheit zu untersuchen, mit denen sie vom Gesundheitsminister beauftragt wird oder die sie für sinnvoll hält;
- Stellung zu allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zu nehmen, welche den Berufsstand des Arztes, des Zahnarztes oder des Apothekers oder den Krankenhaussektor betreffen.
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