Vermittlung im Gesundheitswesen
Aufgaben
Die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé) ist eine Struktur zur Information und Beratung sowie zur Prävention und Beilegung von Streitfällen zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten. Der Zugang zu den Dienstleistungen ist kostenfrei. Sowohl Patienten als auch Angehörige der Gesundheitsberufe können sich an diese Stelle wenden.
Patienten und Dienstleistern Informationen zur Verfügung stellen
Hauptaufgabe der Stelle ist es, sowohl Patienten als auch Gesundheitsdienstleister zu informieren. Durch bessere Information soll zur Vorbeugung und Vermeidung von Konflikten beigetragen werden.
Alle Personen können sich über die im Gesetz vom 24. Juli 2014 festgelegten Rechte und Pflichten des Patienten informieren. Die wichtigsten Rechte des Patienten umfassen die freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters, den Zugang zu Informationen, die Berücksichtigung seiner Wünsche, die Möglichkeit, eine Vertrauens- oder Begleitperson zu benennen, sowie das Recht auf eine sorgfältig geführte und für den Patienten zugängliche Patientenakte.
Der Dienst informiert zudem allgemein über das luxemburgische Gesundheitssystem, insbesondere über die Organisation des Gesundheitssystems und die in Luxemburg für die Ausübung ihrer Tätigkeit zugelassenen Gesundheits- und Pflegedienstleister.
Schließlich übt er in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) die Funktion einer nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung aus, wobei die CNS für die Erstattung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zuständig ist.
Klärung von Beschwerden
Zur Vermeidung von Beschwerden wird über den Dienst des Vermittlers im Gesundheitswesen zunächst versucht, durch Präventivmaßnahmen die Kommunikation zwischen Patient und Gesundheitsdienstleister zu fördern.
Kommt es dabei zu Problemen, ist es die Aufgabe des Vermittlers im Gesundheitswesen und seiner Mitarbeiter, die Parteien anzuhören und sie durch Dialog und gegenseitiges Verständnis beim Finden einer Lösung für ihren Konflikt zu unterstützen.
Als Drittpartei ist der Vermittler im Gesundheitswesen in Bezug auf sein Verhältnis zu den Parteien überparteilich. Er übernimmt nicht die Funktion eines Richters. Stattdessen trägt er durch einen strukturierten Prozess zur Wiederaufnahme des Dialogs zwischen den Parteien bei.
Die Parteien behalten dabei die Kontrolle über den Konflikt. Der Vermittler verfolgt das Ziel, den Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zu helfen, was den beiderseitigen Wunsch nach einer Einigung voraussetzt.
Der Vermittler, seine Mitarbeiter und die Parteien einer Vermittlung sind verpflichtet, Stillschweigen über den Inhalt der Vermittlung zu wahren. Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist gesetzlich gewährleistet.
Der Dienst
Das Team
Der Dienst setzt sich aus einem kleinen Team von drei Personen zusammen. Diese können bei Bedarf auch externe Sachverständige hinzuziehen.
- Herr Mike SCHWEBAG, Vermittler im Gesundheitswesen;
- Frau Maïté POOS, Juristin für Gesundheitsrecht;
- Frau Marie-Jeanne DIAS PINTO, Sekretariat.
Publikation
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