Medikamententransporte
Patienten, die für den Privatgebrauch und im Rahmen einer ärztlichen Behandlung Betäubungsmittel oder Medikamente transportieren, die den geltenden Rechtsvorschriften für Betäubungsmittel unterliegen, müssen eine Genehmigung vorlegen.
Diese Genehmigung wird auf Anfrage des Patienten in Form eines Zertifikats von der Gesundheitsbehörde ausgestellt. Dazu muss der Patient eine ärztliche Verschreibung vorlegen, in der Dosierung und Dauer der Behandlung aufgeführt sind.
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