Betreuung des Kindes

Medizinische Betreuung

Wird bei schulischen medizinischen Tests und Untersuchungen ein Gesundheitsproblem festgestellt, werden die Erziehungsberechtigten des Schülers per Brief darüber informiert. Sie werden dann gebeten, mit ihrem Kind einen Arzt aufzusuchen, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der behandelnde Arzt den Befundbericht vervollständigt, indem er die geplanten Behandlungsmaßnahmen angibt, und dass dieses Dokument anschließend an den schulmedizinisch-sozialen Dienst zurückgesendet wird. Das so vervollständigte Gutachten wird anschließend in die schulmedizinische Akte aufgenommen, um die Betreuung des Schülers sicherzustellen, ohne dass dies jedoch eine medizinische Betreuung des Schülers durch den Schularzt darstellt. Falls dieses Gutachten von den gesetzlichen Vertretern des Schülers nicht zurückgesandt wird:

  • Ein Gesundheitsfachkraft kann Kontakt zu ihnen aufnehmen, um ihnen weitere Informationen zu geben und ihnen gegebenenfalls eine Begleitung anzubieten, damit der Schüler von den empfohlenen Maßnahmen profitieren kann.

oder

  • Es wird ihnen eine neue Mitteilung zugesandt.

Soziale Betreuung

Wenn eine soziale Betreuung erforderlich ist, wird diese vom Sozialarbeiter oder vom Sozialhygieneassistenten des medizinisch-sozial-schulischen Teams gewährleistet. Um die Kohärenz dieser Betreuung zu gewährleisten, arbeitet der Sozialdienst der Abteilung für Schulmedizin eng mit seinem sektoralen Pendant oder mit dem Dienst für Psychologie und Schulberatung der weiterführenden Schulen zusammen.

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