Kriterien für die Zulassung
Die Zulassung kann an bestimmte Zulassungskriterien geknüpft sein, wie:
- Verantwortlichkeiten*;
- Mindestausbildung des Personals*;
- Mindestkriterien der Effizienz der Strahlenquelle, ihres Behältnisses sowie der anderen Ausrüstungen und deren Verwendung*;
- Anforderungen an Notfallverfahren und Kommunikationsverbindungen*;
- einzuhaltende Arbeitsverfahren*;
- Wartung und Instandhaltung der Ausrüstungen, der Quellen und der Behältnisse*;
- die angemessene Entsorgung ausgedienter Strahlenquellen und radioaktiver Abfälle, einschließlich Vereinbarungen über die etwaige Verbringung dieser Strahlenquellen an einen Hersteller, einen Lieferanten, eine andere zugelassene Einrichtung oder eine Anlage für die Lagerung oder Zwischenlagerung von Abfällen*;
- Dosisbeschränkungen;
- besondere operative Bestimmungen zur Reduzierung der Exposition von Arbeitnehmern, Allgemeinheit und Patienten sowie zur Gewährleistung des physischen Schutzes der Ausrüstungen;
- Modalitäten der Überwachung oder Bewertung der Freisetzung gasförmiger und flüssiger radioaktiver Stoffe in die Umwelt und die Übermittlung der Ergebnisse an die Gesundheitsbehörde (Direction de la santé);
- Beschränkungen für die Orte der Verwendung;
- erforderliche Bestimmungen zur Qualitätssicherung;
- Einrichtung eines Audit-Systems;
- erforderliche Bestimmungen bei Einstellung des Betriebs.
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