Beschäftigung junger Arbeitnehmer

Kinderarbeit

Es ist verboten, Kinder und Jugendliche, die das Alter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben oder die noch der Schulpflicht nach geltendem Recht unterliegen, mit Arbeiten jeglicher Art zu beschäftigen, außer in den Fällen und unter den Bedingungen, die in Artikel L. 342-3 und L. 342-4 des Arbeitsgesetzbuches (Code du travail) festgelegt sind.

Arbeitsgesetzbuch Art. L. 341-1, 342-1. – 342-4.

Arbeit von Jugendlichen

Alle Jugendlichen im Alter von mindestens 15 und weniger als 18 Jahren, die nicht mehr der Schulpflicht nach geltendem Recht unterliegen.

Die Arbeit von Jugendlichen ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass sie keine wirtschaftliche Ausbeutung der Jugendlichen beinhaltet, ihre Gesundheit und Sicherheit oder ihre physische, psychische, mentale, seelische, moralische und soziale Entwicklung nicht beeinträchtigt und ihre allgemeine und berufliche Bildung oder ihre Teilnahme an Berufsberatungs- oder Berufsausbildungsprogrammen, die von den zuständigen Behörden genehmigt und überwacht werden, oder ihre Fähigkeit, von der erhaltenen Ausbildung zu profitieren, nicht gefährdet.

Arbeitsgesetzbuch Art. L. 341-1. ; Art. L. 344-1.; Art. L. 344-17.

Arbeit junger Menschen

Im Allgemeinen handelt es sich um alle Menschen unter 18 Jahren, die einen Arbeitsvertrag gemäß Artikel L. 121-4 des Arbeitsgesetzbuches haben und eine abhängige Beschäftigung auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg ausüben.

Es ist verboten, junge Menschen mit Arbeiten zu beschäftigen, die sie spezifischen Risiken für ihre Sicherheit, Gesundheit, physische, psychische, mentale, seelische, moralische oder soziale Entwicklung aussetzen oder die ihre Erziehung oder Berufsausbildung gefährden können. Diese Risiken ergeben sich aus mangelnder Erfahrung, fehlendem Bewusstsein für bestehende oder virtuelle Gefahren oder aus der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung dieser jungen Menschen.

Arbeitsgesetzbuch Art. L. 341-1.; Art. L. 343-1 – 343-3.;
Annexe 3 – Travaux interdits aux jeunes en raison des dangers inhérents pour leur santé;
Annexe 4 – Occupations interdites aux jeunes en raison des dangers pour leur moralité.

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